Westerwald-Wolf erschossen: 1000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Täter
Nur wenige Wochen, nachdem der erste Wolf seit 123 Jahren im Westerwald gesichtet worden war, wurde das unter Naturschutz stehende Tier nun offensichtlich erschossen. Ausflügler entdeckten den Kadaver am vergangenen Wochenende im rheinland-pfälzischen Teil des Mittelgebirges. Auch wenn der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz in Gensingen bereits sicher ist, dass es sich bei der Tierleiche um den betreffenden Wolfsrüden handelt, soll eine Untersuchung des Landesveterinäramt nun endgültige Klarheit verschaffen.
Tierschützer und Jäger sind erschüttert und fordern eine lückenlose Aufklärung. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat inzwischen 1000 Euro Belohnung für Informationen zur Ergreifung des Täters ausgesetzt. (RNO)
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Das Märchen vom Rotkäppchen und dem Bösen Wolf war gestern – die Realität vom armen Wolf und dem bösen Jäger ist heute!
Ordnungswidrig handelt, wer:
1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt, verletzt oder tötet oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört.
Eine solche Tat kann nicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Busgeld geahndet werden, denn es geht nicht um eine Sache sondern um ein Lebewesen. In diesem Fall reichen der Entzug der Jagderlaubnis und eine Geldstrafe keinesfalls aus.
Die Suche nach diesem Täter muss, wie bei jedem anderen Mord, mit allen zur Verfügung stehenden kriminaltechnischen Mitteln erfolgen, und nicht etwa halbherzig. Umweltministerium und Jagdverband können beweisen, dass ihre Empörung ernst gemeint ist und ein Zeichen setzen, dass Vergehen an der Natur kein Kavaliersdelikt ist sondern eine Straftat.
Dieser Täter hat bewiesen, dass er nicht zurechnungsfähig und gewalttätig ist und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Es muss daher, wie bei jedem anderen Verbrechen, diese Tat öffentlich vor Gericht verhandelt werden, und entsprechend mit Freiheitsentzug ohne Bewährung bestraft werden.
Möglicherweise würden diese Maßnahmen das Entsetzen, die Wut und Enttäuschung und natürlich die Trauer über den Verlust des ersten Wolfs nach ca. 130 Jahren Ausrottung durch den Menschen bei heutigen Naturschützern ein klein wenig lindern.