25. Januar 2013, Deutschland

Wolf-Abschuss wird als Strafbestand geahndet

Der NABU begrüßt das Urteil des Amtsgerichtes Montabaur zum Abschuss eines Wolfes im Westerwald. „Das Urteil stellt klar, dass der Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist und als Straftatbestand geahndet werden muss“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Mit einem Strafmaß von 70 Tagessätzen à 50 Euro gilt der Verurteilte nach Bundesjagdgesetz nicht mehr als verlässlich zum Führen einer Waffe. Damit ist erstmalig seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland die illegale Tötung eines Wolfes mit dem vollständigen Verlust eines Jagdscheins geahndet worden.

Die vonseiten des Angeklagten vorgebrachte Verteidigung, er habe den Wolf für einen wildernden Hund gehalten, ist aus Sicht des NABU nicht akzeptabel. Nach §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes ist die Beachtung der Waidgerechtigkeit bei der Ausübung der Jagd vorgeschrieben. Dazu gehört auch, dass ein Jäger ein Tier zweifelsfrei erkennen muss, ehe er einen Schuss abgibt. Dies war bei dem Jäger aus dem Raum Köln nicht der Fall, als er am 20. April 2012 in seinem Jagdrevier bei Hachenburg einen Wolf schoss. „Wer einen wolfsähnlich aussehenden Hund schießt, obwohl in der Region und der überregionalen Presse über die zweifelsfreie Anwesenheit eines Wolfes berichtet wird, jagt nicht waidgerecht. Ihm muss zwingend der Jagdschein entzogen werden“, so Bathen.

Im Februar 2012 wurde der erste Wolf seit über 120 Jahren in Rheinland-Pfalz gesichtet und fotografiert. Für die NABU-Wolfsexperten, die seit Jahren die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begleiten, war dies keine Überraschung. Wölfe besiedeln seit 2000 wieder erfolgreich Deutschland. Aus diesen ersten Wölfen sind bis heute 18 Rudel, überwiegend im Osten Deutschlands, entstanden. Einzelne Wölfe tauchen zudem in den westlichen Bundesländern auf. Sie sind die ersten Rückkehrer zukünftiger Wolfsrudel, die nach Einschätzung des NABU langfristig in allen Flächenbundesländern vorkommen werden.

Wölfe wandern weite Strecken, um neue, noch wolfsfreie Gebiete zu besiedeln. Ein Wanderwolf legt an einem Tag etwa 40 bis 75 Kilometer zurück, auch Wanderungen über 1.500 km sind nachgewiesen. So haben genetische Analysen ergeben, dass der im Westerwald geschossene Wolf aus der Italienischen Population stammt. Ein Jahr vor seiner Tötung wurde er in Gießen bereits einmal angefahren, lebte anschließend ein Jahr im Westerwald, ohne auffällig zu werden. In der waldreichen Kulturlandschaft fand er ausreichend Wildtiere als Nahrung, Übergriffe auf Schafe sind dem Wolf nicht zuzuordnen.

Nach Ansicht des NABU ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste Wolf in Rheinland-Pfalz niederlässt. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU die Regelungen zum Abschuss wildernder Hunde zu verschärfen. Die Geschichte vom „bösen Wolf“ verweist Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz, ins Reich der Märchen: „Wölfe sehen in uns Menschen keine Beute. Seit ihrer Rückkehr nach Deutschland ist es zu keiner Situation gekommen, in der sich ein Wolf aggressiv einem Menschen genähert hat. Eine erfolgreiche Nachbarschaft von Mensch und Wolf ist möglich. Das sollten wir auch hier in Rheinland-Pfalz schaffen.“ (Nabu)



» Diesen Artikel via Mail weiterempfehlen





Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Beiträge zum Thema: