20. März 2013, Vermischtes

TÜV Rheinland: Beim Verkehrsunfall müssen Zeugen vor Ort bleiben

Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und plötzlich kracht‘s. „Alle Unfallbeteiligten müssen am Ort bleiben und ihre Personalien austauschen. Dazu zählen auch Zeugen. Wer sich unerlaubt entfernt, macht sich strafbar“, erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Bei einem Crash mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Verdacht einer Straftat wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch immer die Polizei (Notruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Notruf 112) benachrichtigen. Falls kein Mobiltelefon zur Hand sein sollte: Auf Autobahnen und Bundesstraßen markieren die Pfeile an den Leitpfosten die Richtung zur nächstgelegenen Notrufsäule. Hilfreich ist dabei das so genannte W-Schema: Wer ruft an? Wo ist was geschehen? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der Verletzung liegt vor?

Höchste Priorität hat für die Helfer die eigene Sicherheit: Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Warnblinkanlage und nachts das Standlicht einschalten. Warnwesten sind zwar in Deutschland für Privatpersonen nicht vorgeschrieben, sollten aber immer griffbereit im Fahrzeuginnenraum sein. Es gibt sie für 3,20 Euro bei allen TÜV Rheinland-Prüfstellen. Anschließend sofort die Fahrbahn verlassen und an einem sicheren Ort, zum Beispiel hinter einer Leitplanke, Schutz suchen. Warndreieck und – soweit vorhanden – Warnleuchte in ausreichender Entfernung aufstellen: Auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter. Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im Verbandskasten des Autos befinden sich die wichtigsten Verbandsmaterialien. Bei Bagatellschäden die Unfallstelle unverzüglich räumen. Vorher jedoch zur Beweissicherung ein Protokoll und eine Skizze mit den Fahrzeugpositionen sowie Übersichtsfotos aus mehreren Perspektiven anfertigen.

„Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann zur Durchsetzung seiner Rechte einen Anwalt einschalten. Bei Fahrzeugschäden über 1.000 Euro empfiehlt es sich zudem, einen unabhängigen Sachverständigen – etwa von TÜV Rheinland – mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Damit wird von neutraler Seite der genaue Schaden ermittelt. Die Kosten für Anwalt und Gutachter erstattet die Versicherung des Unfallverursachers“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander. (TÜV Rheinland)



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