26. Februar 2016, ADAC

Grünes Schild für Kleinkrafträder ab 1. März 2016

Mit steigenden Temperaturen beginnt für viele Mofa- und Mopedfahrer die neue Saison. Sie sollten vor dem Saisonstart unbedingt an ein neues Versicherungskennzeichen denken: Ab 1. März 2016 benötigen alle Kleinkrafträder ein grünes Schild. Das bisherige blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Darauf weist die ADAC Autoversicherung AG hin.

Das neue, grüne Kennzeichen ist nicht nur für Mofas und Mopeds vorgeschrieben, sondern auch für Segways, Quads bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 Kubikzentimeter Hubraum und schnelle E-Bikes. Die Versicherung für diese Fahrzeuge muss jährlich erneuert werden und gilt immer ab dem 1. März bis zum letzten Tag im Februar. Wer ab Anfang März noch mit dem alten, blauen Schild unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz.

Mofa- oder Mopedfahrer, die ohne oder mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, müssen tief in die Tasche greifen. Bei einem Unfall ist ein Schaden vom Fahrer selbst zu bezahlen. Ein fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einer gültigen Versicherung kann außerdem Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldbußen bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen.

Durch die jährlich wechselnde Kennzeichenfarbe ist für die Polizei schnell erkennbar, wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist. (ADAC)



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