9. August 2010, Italien

Dragonische Strafen für Motorradfahrer in Italien

Motorradfahrer müssen in Italien bereits bei relativ geringfügigen Verstößen mit drakonischen Strafen rechnen, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die Behörden eine Verwahrung des Fahrzeuges für 60 Tage an. Biker sollten sich nach dem Rat der Experten in „Bella Italia“ daher strikt an die Vorschriften halten.

Die italienischen Ordnungshüter kennen auch kein Pardon, wenn Fahrer auf ihrem Motor- und Kleinkraftrad nicht korrekt sitzen, beim Beschleunigen in sportlicher Manier das Vorderrad vom Boden abheben oder den Lenker nicht mit beiden Händen halten, sofern dies nicht zum Handzeichen geben oder Manövrieren erforderlich ist. Auch in solchen Fällen drohen die genannten Strafen. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug sogar 90 Tage lang von der Straße verbannt.

Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Mitnahme von Beifahrern. Auf Kleinkrafträdern dürfen nur Fahrer über 18 Jahren einen Sozius mitnehmen, selbst wenn das Zweirad für zwei Personen zugelassen ist. Grundsätzlich müssen auch die Beifahrer einen zugelassenen Helm tragen. Bei Verstößen minderjähriger Mitfahrer haftet der Fahrer.

Die Verwahrung des Fahrzeuges bedeutet allerdings kein Fahrverbot: der Fahrer darf mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Das Fahrzeug wird dem Besitzer belassen, er darf es jedoch für 60 bzw. 90 Tage nicht führen. DEKRA empfiehlt betroffenen Motorradfahrern, zur Wahrung der eigenen Rechte einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation verringern Helme den Anteil tödlicher Kopfverletzungen bei Motorradunfällen um 50 Prozent. In allen Ländern der EU besteht für Motorradfahrer grundsätzlich Helmpflicht. (ots)



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