19. Juni 2013, Reiseveranstalter

Richtiges Vorgehen bei Urlaubsreklamationen

Endlich, dem wohlverdienten Urlaub scheint nichts mehr im Wege zu stehen. Tolle Angebote in Katalogen und im Internet locken mit Erholungs- und Bildungsreisen mit Kultur, interessanten Städten oder traumhaften Stränden. Schlecht, wenn dann vor Ort herbe Enttäuschungen auftreten wie schmuddelige Zimmer, Klimaanlage oder Fahrstuhl defekt, vom versprochenen Meerblick ist nichts zu sehen oder Baustellenlärm stört die Postkartenidylle. Olaf Seiche, Experte bei TÜV Rheinland für die Prüfung und Zertifizierung von Servicequalität, gibt den entscheidenden Tipp: „Nicht lange herumärgern, sondern die Problematik so schnell wie möglich angehen und erledigen, damit der Resturlaub noch genossen werden kann.“

Der erste Schritt ist es, den Mangel so gut wie möglich zu dokumentieren, am besten auch mit Fotos, und anschließend Hotel und Reiseveranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn vor Ort vorhanden, ist der Reiseleiter der richtige Ansprechpartner. „Der Urlauber sollte sich auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, dass er den Mangel bei der Reiseleitung gemeldet hat. Ist diese nur telefonisch über eine Hotline zu erreichen, ist das Telefonat so gut wie möglich festzuhalten“, sagt Olaf Seiche. Kann der Mangel anschließend immer noch nicht behoben werden, muss der geschädigte Urlauber ihn vorerst hinnehmen, um nach seiner Heimkehr zu reklamieren. Und das so schnell wie möglich. Denn vier Wochen nach der Rückkehr verfällt jeglicher Anspruch.

„Um sich über die üblichen Reisepreisminderungen schlauzumachen, hilft ein Blick in die sogenannte Frankfurter Tabelle“, weiß Olaf Seiche. Sie wird vom Frankfurter Landgericht angewendet und dient für viele Gerichte als Richtlinie, um Mängel in den Bereichen Verpflegung, Unterkunft, Transport etc. den daraus resultierenden Preisminderungen zuzuordnen. Bevor allerdings Beschwerde eingereicht wird, ist zu prüfen, ob es sich wirklich um eine berechtigte Reklamation handelt. Wer eine Woche Mallorca inklusive Halbpension und Flug für 295 Euro bucht, darf keinen Luxus und exquisite Leistung erwarten. „Genauso verhält es sich mit den häufig fehlinterpretierten Sterne-Standards. Hotels mit vier Sternen im Ausland sind häufig nicht mit einem Vier-Sterne-Haus in Deutschland vergleichbar“, gibt Seiche von TÜV Rheinland zu bedenken und empfiehlt bei den Erwartungen realistisch zu bleiben. (TÜV Rheinland)



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