9. Juli 2013, ADAC

Sommertemperaturen: Kleidungsvorschriften im Auto

Wer im Hochsommer mit dem Auto in Deutschland unterwegs ist, sollte in Sachen Bekleidung und Verhalten einige Punkte beachten. Mit den Temperaturen steigt auch der Wunsch nach lockerem Schuhwerk. Generell gilt: Grundsätzlich ist das Fahren mit Flip Flops oder sogar barfuss erlaubt. Allerdings droht demjenigen, der mit unzureichendem Schuhwerk an einem Unfall beteiligt ist, ein Mitverschulden – wenn etwa nicht kräftig genug gebremst wurde. In einem solchen Fall kann es jedoch Probleme mit der Versicherung geben. Ansonsten gibt es hierzulande keine besondere Kleiderordnung für das Auto. Wer in Bikini oder Badehose am Steuer sitzt, hat keine Strafe zu befürchten.

An sehr heißen Sommertagen reichen schon 15 Minuten, um das in der Sonne geparkte Auto auf ein unerträgliches Maß aufzuheizen. Deshalb dürfen unter keinen Umständen Kinder, aber auch keine Tiere bei hohen Temperaturen im parkenden Auto zurückgelassen werden. Wer einem Kind oder Tier in einem aufgeheizten Fahrzeug helfen will, sollte zuerst die Polizei oder die Feuerwehr rufen. Im äußersten Notfall können Helfer auch erste Rettungsmaßnahmen einleiten.

Für die Urlaubsfahrt gilt: Staut es sich auf der Autobahn, dürfen Reisende nicht über den Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt fahren. Andernfalls drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Der Seitenstreifen darf nur dann zum Ausfahren genutzt werden, wenn dies von der Polizei angewiesen oder explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wird. Bei langen Autofahrten entspannen sich Beifahrer gerne, indem sie die Beine oder Füße auf das Armaturenbrett zu legen. Das ist zwar nicht verboten, aber bei einem Unfall lebensgefährlich. Die Beine werden in Richtung Kopf geschleudert und dieser schlägt mit großer Wucht auf die Unterschenkel – schwerste Verletzungen sind die Folge. (ADAC)



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