4. Dezember 2015, Deutschland

Sternsingen in das Immaterielles Kulturerbe aufgenommen

Das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die manuelle Glasfertigung sind Immaterielles Kulturerbe. Das haben die Kultusministerkonferenz unter der Leitung der sächsischen Kultusministerin Brunhild Kurth und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters gestern Abend bestätigt. Damit folgen sie der Empfehlung der Experten der Deutschen UNESCO-Kommission, die sieben Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Erstmalig wurden auch Beispiele guter Praxis ausgezeichnet: Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen. Dieses Register zeigt modellhaft, wie Immaterielles Kulturerbe wirksam erhalten werden kann.

„Das Immaterielle Kulturerbe macht uns die Spannbreite kulturellen Könnens und Wissens bewusst. Ich beglückwünsche die Trägerinnen und Träger der neu aufgenommenen Kulturformen. Wir erkennen damit ihr besonderes Engagement für die Pflege und Weitergabe dieser lebendigen Traditionen an“, sagte KMK-Präsidentin Brunhild Kurth.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass Reichtum nicht allein in Wohlstand begründet liegt, sondern insbesondere auch in der Vielfalt unserer Kultur. Wir schärfen damit das Bewusstsein für den ideellen Wert der über Generationen überlieferten Kenntnisse und Bräuche. Besonders freue ich mich, dass wir für 2016 ‚Orgelbau und Orgelmusik‘ als neue deutsche Nominierung für die internationale Repräsentative Liste der UNESCO einreichen werden, denn der Nominierungsvorschlag verkörpert zwei wesentliche Komponenten des Immateriellen Kulturerbes – Tradition und Innovation.“

„Unser kulturelles Erbe manifestiert sich nicht nur in Monumenten. Es ist lebendig und Teil unseres täglichen Lebens. Immaterielles Kulturerbe ist Ausdruck unserer sich ständig weiterentwickelnden Identität. Wir müssen es nutzen, um den Austausch über unterschiedliche Kulturen zu fördern und ein Verständnis für den Wert kultureller Vielfalt zu schaffen“, sagte Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees zum Immateriellen Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

• Choralsingen

• Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen

• Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps

• Manuelle Glasfertigung

• Schützenwesen in Deutschland

• Sternsingen

• Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland

Die zwei Einschreibungen in das Register Guter Praxisbeispiele:

• Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken

• Manufakturelle Schmuckgestaltung
(Unesco)



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